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I. Allgemeines
- Die Hausordnung ist für alle Gäste in der VitaSol Therme verbindlich. Mit dem Betreten der Therme erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Ordnung erlassenen Anordnungen an.
- Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden.
- Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Den Gästen ist nicht gestattet, in der Anlage zu fotografieren, zu filmen oder Handys zu benutzen.
- Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Behälter aus Glas (Flaschen u. a.), sind in der gesamten Anlage – mit Ausnahme des Restaurantbereiches - nicht gestattet.
- Die Reservierung von Ruheliegen ist nicht gestattet. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf Sitz- oder Liegemöglichkeiten.
- Das Personal in der VitaSol Therme übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher die gegen die Hausordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des VitaSol ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Weitere rechtliche Schritte behält sich die VitaSol Therme GmbH vor.
- Den Schrank zum Unterbringen der persönlichen Sachen hat der Badegast selbst zu verschließen, den Chip-Schlüssel hat er während des Besuches sichtbar an Arm oder Bein zu tragen.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Mit Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen verfahren.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
- Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss können dem jeweiligen Aushang entnommen werden. Die Öffnungszeiten können verkürzt werden, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die VitaSol Therme geltend gemacht werden können.
- Die Betriebsleitung kann die Benutzung der VitaSol Therme oder Teile hiervon einschränken. Eine zeitweilige Einschränkung von einzelnen Einrichtungen und Dienstleistungen rechtfertigen keine Ermäßigung oder Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises oder eines Teiles hiervon. Dies gilt auch für Einschränkungen bei Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen und ähnliche.
- Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
- Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Bei Verlust des Chips wird eine Kostenpauschale von 20,00 Euro für Bearbeitung und Wiederbeschaffung erhoben. Zusätzlich haftet der Gast für das Kreditlimit in Höhe von 75,00 Euro. Falls der Chip mit Hilfe des Kassenbons rechtzeitig gesperrt werden kann, muss der Gast nur den tatsächlich aufgebuchten Wert bezahlen.
- Gutscheine für Leistungen der VitaSol Therme sind maximal 3 Jahre nach dem Ausstellungsjahr gültig. Im Falle einer Preiserhöhung nach dem Erwerb eines Gutscheines muss der bei dieser Leistung entstandene Differenzbetrag aufgezahlt werden.
- Der Eintritt in die VitaSol Therme ist untersagt:
- a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
- b) Personen, die Tiere mit sich führen.
- c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder an Hautveränderungen leiden, welche sich ablösen und in das Wasser übergehen können. Ebenso Gäste, die an Herz- und /oder Kreislaufbeschwerden leiden, sowie Schwangere, sollten vor Benutzung der Einrichtungen des VitaSol einen Arzt konsultieren.
- Folgenden Gästen ist die Benutzung der Anlage nur zusammen mit einer befugten Begleitperson gestattet:
- a) Kinder unter 16 Jahren.
- b) Personen, für die die Stehtiefe nicht gewährleistet ist.
- c) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, insbesondere Blinde, Epileptiker und geistig Behinderte.
III. Haftung
- Die Gäste benutzen die Anlage einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Anlage und Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
- Die Gäste sind gehalten, auf ihre persönlichen Gegenstände besonders zu achten. Die VitaSol GesundheitsTherme kann für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der mitgebrachten Sachen nicht haften. Im Übrigen wird den Gästen nahe gelegt, ihre persönlichen Gegenstände in den dafür vorgesehenen Schränken zu verwahren.
- Die VitaSol Therme unterhält eine Vermögenshaftpflichtversicherung, die in begründeten Fällen in Anspruch genommen werden kann.
- Für Wertsachen und Bargeld kann auch dann nicht gehaftet werden, wenn sie hinterlegt werden. Den Gästen wird empfohlen, keine Wertsachen in der VitaSol Therme mit sich zu führen.
- Aus Gründen der Sicherheit, müssen lange Haare während der Badezeit zusammengebunden werden.
- Die VitaSol Therme bietet den Gästen im FitnessClub als Service eine Kinderbetreuung. Die Kinderbetreuung ist nicht als eigenständiges Angebot zu verstehen, sondern erfolgt lediglich anlässlich des Besuches der befugten Personen in der Therme. Deshalb können wir keine Haftung für Personen- und Sachschäden übernehmen. Die Kinderbetreuung erfolgt ausschließlich im dafür vorgesehenen Hort. Bei Beendigung des Aufenthaltes der befugten Personen sind Kinder unverzüglich aus dem Hort abzuholen.
- Eltern haften für Ihre Kinder.
IV. Benutzung des SoleBads
- Die Badezeit ist zeitlich begrenzt und beginnt beim Passieren des Drehkreuzes. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlungspflicht.
- Die Badebecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
- Die Verwendung von Seife und sonstigen Materialien zur Körperreinigung außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Das Rasieren ist aus hygienischen Gründen in der gesamten Anlage nicht gestattet.
- Barfußgänge, Duschräume, Thermalsoleschwimmlandschaft sowie Saunalandschaft dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Im Nassbereich ist der Aufenthalt nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
- Es ist untersagt in die Becken zu springen, andere Personen in die Becken zu stoßen oder zu werfen.
- Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten sowie Schwimmhilfen und Wasserspielzeug in den Badebecken ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die Thermalsole zu Veränderungen an Materialien führen kann. Deshalb kann für Schäden an Brillen, Schmuck und anderen persönlichen Dingen, welche der Gast mit sich führt, keine Haftung übernommen werden.
Ausnahmen
- Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen gemacht werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Hausordnung bedarf.
- Die VitaSol GesundheitsTherme behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.
Ergänzung zur Haus- und Badeordnung (s. Hauptkasse) Benutzung des SaunaParks
- Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.
- Vor Benutzung der Schwitzkabinen ist eine gründliche Körperreinigung durchzuführen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. ist nicht erlaubt.
- Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen nicht mit in die Saunalandschaft genommen werden.
- Badeschuhe bitte aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abstellen.
- Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
- In Dampf- und Warmlufträumen sind die Sitzflächen nach Benutzung mit vorhandenen Wasserschläuchen zu reinigen.
- Technische einbauten, zum Beispiel Heizgeräte einschließlich Schutzgitter, Messfühler, Beleuchtungskörper dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
- Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißabschaben, Bürsten u.ä. nicht erlaubt. Außer Liegetuch/Sitzunterlage sollte in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen werden.
- Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.
- Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken der Schweiß abzuduschen.
- In Ruheräumen sollten sich alle Saunagäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten.
- Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden. Das Reservieren von Liegen ist nicht erlaubt. Bei Bedarf ist das Personal angehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
- Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
- Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wir z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern von allen Besuchern besondere Vorsicht.
Benutzung des FitnessClubs
- Alle Gäste des FitnessClubs sind verpflichtet, sich am Eingang mittels des Mitgliedsausweises als Eintrittsberechtigte auszuweisen. Sonstige Besucher melden sich am Empfang an.
- Mitgliedschaften und Zutritt sind im FitnessClub erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Das Trainieren ist nur nach vorheriger Anleitung und/oder unter Aufsicht der Mitarbeiter des FitnessClubs zulässig. Die Trainierenden benutzen die Geräte auf eigene Gefahr. Sie haften zudem für Sachschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen der Mitarbeiter zuwidergehandelt bzw. die Anweisungen der Mitarbeiter vor Trainingsbeginn nicht eingeholt wurden.
- Die Gäste sind verpflichtet, angemessene Trainingsbekleidung und saubere Hallensportschuhe zu tragen, deren Sohlen keine Streifen auf dem Fußboden hinterlassen.
- Die Benutzung eines Handtuches zur Unterlage an den Geräten ist aus hygienischen Gründen obligatorisch.
- Auf Anweisung der Mitarbeiter sind nach Benutzung die Geräte mit bereit gestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.
- Lose Geräte, wie beispielsweise Freihanteln und Gewichtsscheiben sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.
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